Impfungen
Gesundheit der Tiere Die Lokomotive des SCHNAUZERL

Es dürfen nur klinisch gesunde Tiere geimpft werden. Ein eventuell vorhandener Parasitenbefall muß vorher beseitigt werden. Einen allgemein gültigen Impfplan gibt es nicht. In Anlehnung an die Veterinärmedizinsche Universität Wien, werden von uns ( = behördliche Auflagen für Rudelhaltung ) nachstehende Impfungen gefordert:

 
Impfvorschrift für Hunde in Rudelhaltung
 
1. Impfung
SHPPi + L = Grundimmunisierung
2. Impfung / 3-4 Wochen nach 1. Impfung
SHPPi + L + T
jede weitere Impfung / längstens 12 Monate nach vorgehender Impfung
SHPPi + L + T = jährliche Auffrischung

 

Wenn Sie ein junges Tier bei sich aufnehmen, empfehlen wir folgende Vorgangsweise:

Impfplan Hunde
 
6. Woche
Entwurmung + (P)
8. Woche
SHPPi + L
10. Woche
Entwurmung
12. Woche
SHPPi + L
ab 5. Monat
T
danach: jährliche Auffrischung
1/4-jährliche Entwurmung
Impfplan Katzen
 
9. Woche
PaLS
12. Woche
PaLS
ab 12. Woche
T
danach: jährliche Auffrischung
1/4-jährliche Entwurmung

 

 
S
H
P
Pi
L
T
= Staupe
= Hepatitis
= Parvovirose
= Parainfluenza (mehrere Stämme incl. Zwingerhusten)
= Leptospirose (2 Stämme)
= Tollwut
 
Pa
L
S
T
= Panleukopenie
= Katzenleukose
= Katzenschnupfen
= Tollwut

Grundimmunisierung: Diese besteht aus 2 Teilimpfungen im Abstand von 3-4 Wochen, und sie hat zum Ziel, eine Art Gedächtnis hervorzurufen, das für einen Zeitraum von etwa 1 Jahr anhält. Auffrischungsimpfungen sollten maximal 12 Monate später stattfinden, da dieser Effekt sonst verloren geht und eine neuerliche Grundimmunisierung nötig ist.

Entwurmung: Regelmäßige, vierteljährliche Entwurmung oder vierteljährliche Kotuntersuchung ist eine hygienische Pflicht, um Hund und Katze, sowie den Menschen vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.

Bitte lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt eine Bestätigung geben, da bei einem etwaigen Pensionsaufenthalt bei uns ein Nachweis aufliegen muß.