Geschäftsbedingungen

SCHNAUZERL's 10 Gebote

Die Lokomotive des SCHNAUZERL

Bitte haben Sie Verständnis, daß wir uns mit nachfolgenden Regelungen vor etwaigen Rechtsforderungen schützen müssen.
 
  1. Aufnahme und Ausfolgung:    Der Tierhalter versichert, daß das übergebene Tier sein Eigentum, gesund und vorschriftsmäßig geimpft ist. Die Aufnahme der Tiere in die Pension ist Montag - Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertage: 09:00 - 10:00 Uhr.  Tiere werden nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung übernommen. Die Abholung wird bei der Übergabe vereinbart. Sollte das  Tier zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, so verlängert sich der Aufenthalt automatisch und es kommt der vereinbarte Tagespreis zur Anwendung. Für Pensionstiere ist bei der verbindlichen Anmeldung eine 20 %-ige Reservierungsvorauszahlung zu leisten, da wir ansonsten keine Garantie für eine Aufnahme übernehmen können.

  2. Unterbringung:    Grundsätzlich bleibt das  Tier für die Dauer des Aufenthaltes in dem zugewiesenen Zimmer. Es bleibt SCHNAUZERL überlassen, das  Tier in ein anderes Zimmer zu verlegen (z. B. ein Hund verträgt sich mit einen anderen nicht, eine verspätete Abholung etc.). Von Besuchen der eingestellten  Tiere durch Besitzer (oder Angehörige) muß im Interesse der  Tiere vom veterinärmedizinischen Standpunkt Abstand genommen werden. Ist Einzelhaltung nötig, wird diese laut Preisliste extra berechnet. Normalfutter ist im Preis inbegriffen. Sollte Spezialfutter nötig sein (z. B. Welpe, Diät, Käfigtier etc.) ist dieses mitzugeben oder wird verrechnet.

  3. Gesundheit:    Der Impfausweis ist abzugeben und wird bei Abholung des  Tieres retourniert. Das  Tier wird auf seinen Gesundheits- und Pflegezustand geprüft und gegebenenfalls behandelt. Nicht ausreichend geimpfte oder augenscheinlich kranke  Tiere werden vorläufig in einer Quarantänebox verwahrt und dürfen erst nach Untersuchung durch einen Tierarzt zusammen mit anderen  Tieren untergebracht werden. Es steht SCHNAUZERL frei, einen Tierarzt zu kontaktieren und zum Wohle des  Tieres zu entscheiden. Die Kosten für eine notwendige und zweckmäßige Untersuchung bzw. Behandlung hat der  Tierbesitzer zu tragen. Tierärztliche Behandlungs- oder Medikamentenspesen sowie Diätkosten werden extra berechnet.

  4. Halsbänder:    Wegen Verletzungsgefahr tragen die  Tiere im SCHNAUZERL Halsbänder aus Stoff oder Leder (keine Ketten) mit Namensbezeichnung (Adresstube, Tascherl). Falls es aufgrund der Tierart nicht möglich ist, kann darauf verzichtet werden.

  5. Verrechnung:    Der Aufenthalt ist komplett im voraus zu bezahlen. 20 % des Gesamtbetrages spätestens 10 Tage vor Anfkunft; bei Reservierung in kürzerem Abstand den Gesamtbetrag sofort bei Erhalt der Reservierungsbestätigung. Der Tag der Ankunft als auch der Tag der Abholung werden jeweils als voller Tag verrechnet. Die  Tiere werden ausnahmslos nur gegen vollständige Bezahlung der Rechnung ausgefolgt. Die Pensionspreise werden jeweils bei Annahme des  Tieres pro Kalendertag festgelegt und beinhalten: Betreuung und Pflege des  Tieres, Durchführung der veterinärhygienischen Maßnahmen und Normalfutter.

  6. Abholung:    Das  Tier wird grundsätzlich nur an den Vertragspartner ausgefolgt. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei verspäteter Abholung erhöht sich der Pensionspreis pro Tag und Tier um € 2,00 und das Tier kann in eine andere Zimmerkategorie verlegt werden. Bleibt ein  Tier länger als 14 Tage ohne Bezahlung in der Pension, so kann es nach erfolgter schriftlicher Erinnerung mit einer weiteren Frist von 14 Tagen in den Besitz des SCHNAUZERL überstellt werden. Wird ein  Tier innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt und der Besitzer meldet sich nicht, oder verweigert die Übernahme, ist das SCHNAUZERL berechtigt, auf Kosten des  Tierbesitzers für andere Verwahrung des  Tieres Sorge zu tragen. Es wird keine Haftung übernommen. Der  Tierbesitzer ist verpflichtet, für die, durch die Nichtabholung entstandenen Kosten aufzukommen.

  7. Stornofristen:    20 % des Gesamtbetrages bei Stornierung bis 10 Tage vor Ankunft, 100 % des Gesamtbetrages bei Stornierung später als 10 Tage vor Ankunft oder vorzeitiger Abholung. Zu Reservierungen von Tieren: Erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt keine Abnahme des Tieres, ist der Anzahlungsbetrag verfallen.

  8. Beanstandungen:    Der  Tierbesitzer verpflichtet sich, allfällige Beanstandungen schriftlich zu melden und das  Tier im SCHNAUZERL vorzustellen. Für unerwünschten Nachwuchs kann SCHNAUZERL keine Haftung übernehmen. Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Den, in der Pension befindlichen  Tieren wird die größte Obsorge gewidmet, für etwaige unvorhersehbare Zwischenfälle kann jedoch keinerlei Gewähr geleistet werden. Behandlung durch einen Tierarzt nach Wahl des Tierhalters mit Kostenübernahme durch das SCHNAUZERL kann nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem SCHNAUZERL erfolgen und das in jedem Fall nur bis zu einer maximalen Kostenforderung, welche die Hälfte des Pensionspreises nicht übersteigt.

  9. Todesfall:    Wir können keine Haftung für das Versterben eines Tieres übernehmen. Im Ablebensfall des  Tieres wird das SCHNAUZERL den  Tierbesitzer kontaktieren. Sollte dieser trotz mehrmaliger Versuche nicht binnen 12 Stunden zu erreichen sein, wird der Leichnam des  Tieres der Veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalt Wien zur Feststellung der Todesursache übersandt, außer der   Tierbesitzer verzichtet schriftlich (bei Aufnahme des Hundes in die Pension) ausdrücklich darauf; z. B. sehr altes  Tier. Anfallende Kosten hat der  Tierbesitzer zu tragen.

  10. Gerichtsstand:   Für alle aus etwaigen Verträgen resultierenden Streitigkeiten gilt als vereinbarter Gerichtsstand das Bezirksgericht 5202 Neumarkt am Wallersee.