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SCHNAUZERL's
10 Gebote
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Bitte
haben Sie Verständnis, daß wir uns mit nachfolgenden Regelungen vor etwaigen
Rechtsforderungen schützen müssen. |
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Aufnahme
und Ausfolgung:
Der Tierhalter versichert, daß das übergebene Tier sein Eigentum, gesund
und vorschriftsmäßig geimpft ist. Die Aufnahme der Tiere in die Pension ist Montag -
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertage: 09:00 -
10:00 Uhr. Tiere werden nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung
übernommen. Die Abholung wird bei der Übergabe vereinbart. Sollte das Tier zum
vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, so verlängert sich der Aufenthalt
automatisch und es kommt der vereinbarte Tagespreis zur Anwendung. Für Pensionstiere ist
bei der verbindlichen Anmeldung eine 20 %-ige Reservierungsvorauszahlung zu leisten, da
wir ansonsten keine Garantie für eine Aufnahme übernehmen können.
Unterbringung: Grundsätzlich bleibt das Tier für die Dauer des
Aufenthaltes in dem zugewiesenen Zimmer. Es bleibt SCHNAUZERL überlassen, das Tier
in ein anderes Zimmer zu verlegen (z. B. ein Hund verträgt sich mit einen anderen nicht,
eine verspätete Abholung etc.). Von Besuchen der eingestellten Tiere durch Besitzer
(oder Angehörige) muß im Interesse der Tiere vom veterinärmedizinischen
Standpunkt Abstand genommen werden. Ist Einzelhaltung nötig, wird diese laut Preisliste
extra berechnet. Normalfutter ist im Preis inbegriffen. Sollte Spezialfutter nötig sein
(z. B. Welpe, Diät, Käfigtier etc.) ist dieses mitzugeben oder wird verrechnet.
Gesundheit: Der Impfausweis ist abzugeben und wird bei Abholung
des Tieres retourniert. Das Tier wird auf seinen Gesundheits- und
Pflegezustand geprüft und gegebenenfalls behandelt. Nicht ausreichend geimpfte oder
augenscheinlich kranke Tiere werden vorläufig in einer Quarantänebox verwahrt und
dürfen erst nach Untersuchung durch einen Tierarzt zusammen mit anderen Tieren
untergebracht werden. Es steht SCHNAUZERL frei, einen Tierarzt zu kontaktieren und zum
Wohle des Tieres zu entscheiden. Die Kosten für eine notwendige und zweckmäßige
Untersuchung bzw. Behandlung hat der Tierbesitzer zu tragen. Tierärztliche
Behandlungs- oder Medikamentenspesen sowie Diätkosten werden extra berechnet.
Halsbänder: Wegen Verletzungsgefahr tragen die Tiere im SCHNAUZERL
Halsbänder aus Stoff oder Leder (keine Ketten) mit Namensbezeichnung (Adresstube,
Tascherl). Falls es aufgrund der Tierart nicht möglich ist, kann darauf verzichtet
werden.
Verrechnung: Der Aufenthalt ist komplett
im voraus zu bezahlen. 20 % des Gesamtbetrages spätestens 10 Tage vor Anfkunft; bei
Reservierung in kürzerem Abstand den Gesamtbetrag sofort bei Erhalt der
Reservierungsbestätigung. Der Tag der
Ankunft als auch der Tag der Abholung werden jeweils als voller Tag verrechnet. Die
Tiere werden ausnahmslos nur gegen vollständige Bezahlung der Rechnung ausgefolgt. Die
Pensionspreise werden jeweils bei Annahme des Tieres pro Kalendertag festgelegt und
beinhalten: Betreuung und Pflege des Tieres, Durchführung der
veterinärhygienischen Maßnahmen und Normalfutter.
Abholung: Das Tier wird
grundsätzlich nur an den Vertragspartner ausgefolgt. Sondervereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Bei
verspäteter Abholung erhöht sich der Pensionspreis pro Tag und Tier um 2,00 und
das Tier kann in eine andere Zimmerkategorie verlegt werden. Bleibt ein Tier länger als 14 Tage ohne Bezahlung
in der Pension, so kann es nach erfolgter schriftlicher Erinnerung mit einer weiteren
Frist von 14 Tagen in den Besitz des SCHNAUZERL überstellt werden. Wird ein Tier
innerhalb von 14 Tagen nicht abgeholt und der Besitzer meldet sich nicht, oder verweigert
die Übernahme, ist das SCHNAUZERL berechtigt, auf Kosten des Tierbesitzers für
andere Verwahrung des Tieres Sorge zu tragen. Es wird keine Haftung übernommen.
Der Tierbesitzer ist verpflichtet, für die, durch die Nichtabholung entstandenen
Kosten aufzukommen.
Stornofristen: 20 % des Gesamtbetrages bei
Stornierung bis 10 Tage vor Ankunft, 100 % des Gesamtbetrages bei Stornierung später als
10 Tage vor Ankunft oder vorzeitiger Abholung. Zu Reservierungen von Tieren: Erfolgt zum
vereinbarten Zeitpunkt keine Abnahme des Tieres, ist der Anzahlungsbetrag verfallen.
Beanstandungen: Der Tierbesitzer verpflichtet sich, allfällige
Beanstandungen schriftlich zu melden und das Tier im SCHNAUZERL vorzustellen. Für
unerwünschten Nachwuchs kann SCHNAUZERL keine Haftung übernehmen. Für mitgebrachte
Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Den, in der Pension befindlichen Tieren
wird die größte Obsorge gewidmet, für etwaige unvorhersehbare Zwischenfälle kann
jedoch keinerlei Gewähr geleistet werden. Behandlung durch einen Tierarzt nach Wahl des
Tierhalters mit Kostenübernahme durch das SCHNAUZERL kann nur nach vorheriger
schriftlicher Absprache mit dem SCHNAUZERL erfolgen und das in jedem Fall nur bis zu einer
maximalen Kostenforderung, welche die Hälfte des Pensionspreises nicht übersteigt.
Todesfall: Wir können keine Haftung für das Versterben eines Tieres
übernehmen. Im Ablebensfall des Tieres wird das SCHNAUZERL den Tierbesitzer
kontaktieren. Sollte dieser trotz mehrmaliger Versuche nicht binnen 12 Stunden zu
erreichen sein, wird der Leichnam des Tieres der Veterinärmedizinischen
Untersuchungsanstalt Wien zur Feststellung der Todesursache übersandt, außer der
Tierbesitzer verzichtet schriftlich (bei Aufnahme des Hundes in die Pension) ausdrücklich
darauf; z. B. sehr altes Tier. Anfallende Kosten hat der Tierbesitzer zu
tragen.
Gerichtsstand: Für alle aus etwaigen
Verträgen resultierenden Streitigkeiten gilt als vereinbarter Gerichtsstand das
Bezirksgericht 5202 Neumarkt am Wallersee.
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